Rechtsprechung
AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Amtsrichterin des AG Halle (Saale) verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht, nachdem sie eine werkvertragliche Preiskontrolle durchgeführt hat
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Amtsrichterin des AG Halle (Saale) verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht, nachdem sie eine werkvertragliche Preiskontrolle durchgeführt hat
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- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Der Geschädigte kann vom Schädiger nur dann den vollständigen Ausgleich seiner dem Sachverständigen gezahlten Aufwendungen nicht mehr verlangen, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, Az. 4 U 49/05, zitiert nach juris).Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12. Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Die vom Kläger hier vorgelegte neue Abtretungserklärung vom 20.09.2011/18.10.2011 (Bd. I, Bl. 19 der Akte) wird den Bestimmtheitsanforderungen gemäß § 398 BGB unter Beachtung des Urteils des BGH vom 07.06.2011 (VI ZR 260/10) gerecht. - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Prüfungsmaßstab ist daher, ob die Sachverständigenkosten zum erforderlichen Herstellungsaurwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören, also Kosten darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbehebung ansehen durfte (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Prüfungsmaßstab ist daher, ob die Sachverständigenkosten zum erforderlichen Herstellungsaurwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören, also Kosten darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbehebung ansehen durfte (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165). - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Der Geschädigte ist hierbei grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl, BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/07, NJW 2007, 1450; BGHZ 163, 362, 367 f.). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Prüfungsmaßstab ist daher, ob die Sachverständigenkosten zum erforderlichen Herstellungsaurwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören, also Kosten darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbehebung ansehen durfte (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Der Geschädigte ist hierbei grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl, BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/07, NJW 2007, 1450; BGHZ 163, 362, 367 f.). - BGH, 11.09.2012 - VI ZR 296/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation eines Mietwagenunternehmens …
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Nachdem in der Entscheidung des BGH vom 11.09.2012 (VI ZR 296/11, zitiert nach juris), die Wirksamkeit der dort streitgegenständliche Abtretung bejaht wurde, "... weil nach dem Wortlaut der Abtretung vom 28.08.2008 nur die Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten nach dem konkret benannten Schadensereignis abgetreten wurde", ist dem Kläger durch den Geschädigten mit der vorgelegten neuen Abtretungserklärung sein Schadensersatzanspruch "auf Erstattung der Restforderung aus der Erstellung eines Sachverständigengutachtens" in genau bezeichneter Höhe abgetreten worden. - LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem …
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Damit schuldet der Schädiger dem Geschädigten den unter Berücksichtigung der individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten objektiv zur Schadensbehebung erforderlichen Herstellungsaufwand (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az. 13 S 109/10, zitiert nach juris). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
Der Sachverständige kann zudem in werkvertraglich zulässiger Weise neben dem "Grundhonorar" für die eigentliche Sachverständigentätigkeit "Nebenkosten" nach ihrem konkreten Anfall berechnen (BGH, Urteil vom 04, 04.2006, Az. X ZR 80/05, NZV 2007, 182 ff.). - LG Halle, 13.04.2012 - 2 S 15/12
- LG Halle, 09.03.2012 - 2 S 289/11